Allgemeine Geschäftsbedingungen – B2B
Version 2026-10-22-draft-4 · Arbeitsfassung
1. Anbieter und Anwendungsbereich
Vertragspartner ist Atilla Ekizce, als Beratungsunternehmen unter der Geschäftsbezeichnung AE Engineering Solutions, Bremer Str. 12, 49191 Belm, Deutschland, [email protected]. Diese Bedingungen sind ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vorgesehen. Ein Vertrieb an Verbraucher wird über diese Website nicht angeboten.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Maßgeblich sind das angenommene Angebot, seine Leistungsbeschreibung und die bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit ihrer Geltung zugestimmt wurde.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Die Website und die Demo sind keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags. Das Vorbereiten oder Absenden einer Anfrage löst weder Zahlung noch Auftrag aus. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots nach dem darin beschriebenen Verfahren zustande. Die Bestätigung des Eingangs einer Anfrage ist keine Auftragsannahme.
Vor der Annahme werden insbesondere Vertragspartner, Leistungsumfang, Vergütung, Steuerbehandlung, Termine, Laufzeit, Nutzungsrechte sowie die geltenden Unterlagen festgelegt und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Änderungen werden nachvollziehbar vereinbart.
3. Software, Beratung und Simulation
Geschuldet ist die im Angebot konkret bezeichnete Leistung. Die Bezeichnung einer Leistung als Beratung, Simulation oder Software entscheidet allein nicht darüber, ob Dienst- oder Werkvertragsrecht anzuwenden ist. Ein ausdrücklich vereinbartes Arbeitsergebnis einschließlich zugesagter Eigenschaften und Abnahmekriterien bleibt geschuldet.
Ohne gesonderte Vereinbarung werden keine Werkzeug-, Produktions-, Sicherheits- oder Bauteilfreigaben erteilt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine fehlerfreie reale Fertigung oder die Übereinstimmung jeder Modellvorhersage mit dem realen Prozess werden nicht als eigenständige Garantie zugesagt. Gesetzliche Pflichten und vereinbarte Beschaffenheiten bleiben bestehen.
4. Berechnungsgrenzen und Mitwirkung
Die beigefügte Leistungsbeschreibung benennt Modellannahmen und Grenzen. Der Kunde stellt die vereinbarten Geometrie-, Material-, Prozess- und Messdaten vollständig und nach bestem Wissen zutreffend bereit und weist auf bekannte Unsicherheiten hin. Er besitzt die erforderlichen Rechte zur Bereitstellung der Daten.
Der Anbieter prüft die Daten im vereinbarten Umfang auf Plausibilität und weist auf erkennbare Unstimmigkeiten hin. Erkennt eine Partei einen wesentlichen Fehler, informiert sie die andere unverzüglich. Zusätzliche Untersuchungen, neue Eingaben oder Scope-Änderungen und ihre Kosten werden vor der Ausführung vereinbart.
Der Kunde bewertet Ergebnisse sachkundig für den konkreten Einsatz. Erforderliche Versuche, Abmusterungen, Materialprüfungen und Freigabeprozesse bleiben Teil der realen Produkt- und Prozessentwicklung. Diese Mitwirkung entbindet den Anbieter nicht von eigenen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten.
5. Vergütung, Laufzeit und Nutzungsrechte
Es gelten ausschließlich die im Angebot vereinbarten Preise, Steuerangaben und Zahlungsfristen. Die Demo ist auf den beschriebenen Testumfang beschränkt. Die Vollversion und Simulation sind nicht mit dem Demo-Zugang erworben.
Bei Softwarezugängen werden Nutzerzahl, Funktionsumfang, Dauer, Support, Verfügbarkeit, Datenexport und Vertragsende gesondert festgelegt. Eine automatische Vertragsverlängerung oder wiederkehrende Zahlung entsteht nicht allein durch die Nutzung der Website. Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Kunde die für den Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den bezahlten Arbeitsergebnissen. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken und Open-Source-Komponenten bleiben vorbehalten; deren Lizenzbedingungen sind zu beachten.
6. Mängel und Abnahme
Gesetzliche Mängelrechte werden durch allgemeine Rechenhinweise oder die Wendung „ohne Gewähr“ nicht pauschal ausgeschlossen. Bei werkvertraglichen Ergebnissen werden Prüf- und Abnahmekriterien im Einzelauftrag festgelegt. Eine fiktive Abnahme allein durch Anklicken einer Anfrage wird nicht vereinbart. Der Kunde beschreibt Beanstandungen möglichst nachvollziehbar; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie. Zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Die vorstehenden unbeschränkten Haftungsfälle bleiben unberührt.
Ein Datenfehler oder eine Modellgrenze führt nicht automatisch zu einem Haftungsausschluss. Entscheidend bleiben Leistungsvereinbarung, Pflichtverletzung, Verschulden und ursächlicher Zusammenhang. Entsprechendes gilt für Schäden aus fehlerhaften Berechnungsergebnissen.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Nicht öffentliche Projektinformationen werden vertraulich behandelt, nur für das vereinbarte Projekt genutzt und nur im erforderlichen Umfang an vereinbarte Dienstleister weitergegeben. Der Einsatz fremder Solver, Cloud-Dienste oder Unterauftragnehmer einschließlich betroffener Daten und Verarbeitungsorte wird vorab geklärt. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird geschlossen, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen. Allgemeine AGB ersetzen weder eine erforderliche Datenschutzvereinbarung noch ein vereinbartes Geheimhaltungsabkommen.
9. Schlussbestimmungen
Für einen Einzelvertrag kann deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart werden. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird durch diese Arbeitsfassung nicht pauschal vereinbart. Für die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlichen Folgen; eine geltungserhaltende Reduktion wird nicht vorausgesetzt.